Digitales Kontrollgerät/Smart-Tachograph und Sozialvorschriften

Fachseminar

 

DIGITALES KONTROLLGERÄT / SMART-TACHOGRAPH UND SOZIALVORSCHRIFTEN

 

Die EU-Verordnung Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr besagt im Artikel 33:

„Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des

ordnungsgemäßem Funktionieren des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen

werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen

durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden.“

 

Seit dem 15.06.2019 wird in Neufahrzeugen, ebenfalls nach der Verordnung 165/2014,

verpflichtend der sogenannte intelligente Fahrtenschreiber oder Smart-Tachograph eingebaut.

Alle hierzu wichtigen Informationen und die Änderungen ab 01.08.2020 durch das EU Mobilitätspaket I,

sowie folgende Themen werden im Seminar vermittelt.

 

INHALTE

Manueller Nachtrag und Ländereingabe

Mischbetrieb, analoger/digitaler Tacho und Smart Tachograph

Korrekter Umgang mit den verschiedenen Kontrollgerätekarten

Verantwortlichkeiten des Unternehmens

Download Fahrerkarte und Massenspeicherkontrollgerät

Unternehmerpflichten/Fahrerpflichten im Umgang mit den Geräten

Besonderheiten bei Lenk- und Ruhezeiten

EU Mobilitätspaket I

 

 

ZIELGRUPPE

Disponenten, Fuhrparkleiter, Unternehmer und verantwortliche Mitarbeiter im Unternehmen

 

REFERENT 

Polizeioberkommissar Harry Stadelmann

Ausbilder und Mitglied im Kompetenzteam digitales Kontrollgerät der Polizei Baden-Württemberg,

zuständig auch für die Weiterentwicklung der in BW verwendeten Kontrollsoftware.

Einer der besten Referenten auf diesem Gebiet wird dieses Seminar durchführen.  

Außer vielen wertvollen Informationen haben Sie die Gelegenheit Ihre Fragen mit diesem

Speziallisten zu erörtern.

 

 

ABSCHLUSS

Teilnahmebescheinigung

 

TERMIN

 

 

VERPFLEGUNG 

Kaffee, Frühstück, belegte Brötchen/Snacks, frisches Obst und Getränke

 

KOSTEN

 

 

SEMINARORT: 68782 Brühl, Mannheimer Landstraße 13, 1.OG (im Gebäude des DRK)

 

ANMELDUNG: Per Mail info@2fs-akademie.de